Meldung vom 29.01.2016
Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist in Deutschland verantwortlich für die Erfassung und Kategorisierung von denkmalgeschützten Immobilien. Eine gepflegte Bausubstanz dieser Art erfreut nicht nur unser Auge, sondern ist auch unser Kulturgut und eine geschichtliche Reminiszenz, die es zu erhalten, schätzen und schützen gilt.
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde, darf der Eigentümer unterschiedliche Fördermaßnahmen beanspruchen.
Zwei Arten der Subventionierung sind hier bekannt. Zum einen gibt es steuerliche Vorteile und zum anderen kann man Zuschüsse für eine Sanierung beantragen.
Für den Eigner einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie sind die Sanierungskosten abschreibbar, obwohl der finanzielle Aufwand erst in dem Jahr berücksichtigt wird, wenn das Ende der Sanierung erfolgt ist. Hat der Käufer das Gebäude allerdings nach Beginn der Sanierung erworben, sind die Voraussetzungen für eine komplette Förderung nicht gegeben, sondern die Gelder fließen dann nur teilweise.
Aber nicht nur der Zeitpunkt des Kaufes bestimmt die Höhe der Steuervergünstigung, gleichzeitig ist die Nutzungsart von großer Bedeutung. Nutzt der Eigentümer das Objekt selbst als Wohndomizil, dann kann er die angefallenen Sanierungskosten bis zu 90 % über 10 Jahre verteilt beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
Wer sein Geld nur als Kapitalanleger in ein denkmalgeschütztes Wohnobjekt stecken will, für den gelten andere Vorgaben bei den steuerlichen Vergünstigungen. Die Kosten für die Sanierung können in diesem Fall auf 12 Jahre verteilt steuermindernd wirksam werden, u. z. sind für die ersten 8 Jahre Steuervorteile von 9 % und in den Jahren 10 bis 12 nur 7 % vorgegeben.
Finanzkräftige Mietparteien lieben - nach aktuellen Umfragen - das Wohnen in denkmalgeschützten Häusern viel mehr als in herkömmlichen Gebäuden. Das bedeutet wiederum für die Kapitalanleger, dass in den gut sanitären Vorzeigeobjekten eine viel höhere Rendite zu erzielen ist als bei den normalen Vermietungsobjekten. Bei der Berechnung der Rendite legt man den Kaufpreis plus die jährliche Nettomiete zugrunde. So konnte nach Untersuchungen des Hamburger Gewos-Instituts innerhalb von mehr als 30 Jahren (1970 bis 2004) im Durchschnitt eine Jahresrendite von unglaublichen 7,4 % erzielt werden.