Meldung vom 16.08.2019
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die geplante Grundsteuer-Reform einmal genauer unter die Lupe genommen - Ergebnis: Wenn die Umsetzung wie geplant stattfindet wird es für Hausbesitzer teuer, die Grundsteuer erhöht sich um durchschnittlich 70 Prozent. Zwar gibt es auch Fälle, in denen die Belastung geringfügig sinkt, dem gegenüber stehen aber auch teilweise extreme Steigerungen um 683 Prozent, wie die Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Mainz zeigt.
Da bei der Grundsteuer-Reform geplant ist, den Zeitwert als Berechnungsgrundlage zu wählen (und nicht mehr den Einheitswert) sind bei den aktuell steigenden Immobilienpreisen weitere Erhöhungen wahrscheinlich. Der Zeitwert wird u. a. durch die Erfassung von Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt.
Besonders hart würde es bei diesem Modell Einwohner der neuen Bundesländer treffen, da hier ein relativ niedriger Einheitswert von 1935 die aktuelle Bemessungsgrundlage ist. In den alten Bundesländern stammt der Wert immerhin von 1965 und ist dadurch deutlich höher. Die gesamten Daten dazu finden Sie hier: bit.ly/2P2y2qj
Die Reform soll auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden und am 1. Januar 2025 tatsächlich in Kraft treten.