Meldung vom 27.01.2020
Die Bundesregierung hat auf steigende Mieten und Einkommen reagiert und das Wohngeld sowie die Einkommensgrenze für die Bemessung zum 1. Januar 2020 angehoben – ein überfälliger Schritt, da die letzte Anpassung schon 4 Jahre zurückliegt. Zukünftig soll die Höhe des Wohngelds dann auch alle zwei Jahre angepasst werden.
Durch die Reform steigt die Zahl der berechtigten Empfänger um über 30% auf rund 660.000 Haushalte. Für einen typischen 2-Personen-Haushalt erhöht sich das Wohngeld von bisher 145 Euro auf 190 Euro monatlich – mehr Haushalte erhalten also mehr Wohngeld.
Weitere Änderungen: Ab sofort wird zusätzliches Einkommen nicht mehr in voller Höhe mit dem Wohngeld verrechnet – so steigt der Anreiz, das persönliche Einkommen zu erhöhen. Ebenso wird die neue Mietenstufe VII für Wohnlagen mit besonders hohem Miet-Niveau eingeführt.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesinnenministeriums können Sie prüfen, ob bzw. wieviel Wohngeld Ihnen zusteht:
www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html